Nachlassgericht Lampertheim - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Lampertheim, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Lampertheim in Verwahrung geben. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Lampertheim zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Lampertheim. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Lampertheim weitergeleitet.

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Nachlassgericht Lampertheim - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Lampertheim
Bürstädter Straße 1
68623 Lampertheim

Postfach
68619 Lampertheim

Telefon-Nr.: 06206 1808 - 0
Fax-Nummer: 06206 1808 - 11
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-lampertheim

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Lampertheim?

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Hierzu gehören:

  • Sichern des Nachlasses
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Testamentsvollstreckung
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Ermittlung der Erben
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Lampertheim - weitere Aufgabenbereiche

Im Amtsgericht Lampertheim werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Lampertheim

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Lampertheim zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden kann?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Im Nachlassgericht Lampertheim gibt es auch einen Erbschein, auf den man als Angehöriger oder andere Person einen Antrag stellen muss. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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