Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Landsberg am Lech hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Landsberg am Lech in Bayern. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Landsberg am Lech in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Landsberg am Lech ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Landsberg am Lech - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Landsberg am Lech
Lechstraße 7
86899 Landsberg am Lech
Tel.-Nr.: 08191 108-0
Fax-Nummer: 08191 108-222
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/landsberg-am-lech/
Nachlassgericht Landsberg am Lech - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Landsberg am Lech zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ermitteln der Erben
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilung von Erbscheinen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Nachlasses
- Eröffnen von Verfügungen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Landsberg am Lech
Das Amtsgericht Landsberg am Lech verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Landsberg am Lech
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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