Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Landstuhl, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Landstuhl nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Landstuhl (ID: T3401) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Landstuhl - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Landstuhl
Kaiserstraße 55
66849 Landstuhl
Postfach 11 61
66841 Landstuhl
Telefon-Nr.: 06371 931-0
Fax-Nummer: 06371 931-222
Homepage: aglst.justiz.rlp.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Landstuhl?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Landstuhl zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Landstuhl fallen, sind zum Beispiel:
- Sicherung des Erbes
- Verwahrung von Verfügungen
- Verwaltung des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Landstuhl - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Landstuhl - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht Landstuhl ist unter anderem auch für die Ausstellung eines Erbscheins zuständig. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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