Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Langenburg ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Langenburg hinterlegen. Am Nachlassgericht Langenburg können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Langenburg, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Langenburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Langenburg
Bächlinger Straße 35
74595 Langenburg
Tel.-Nr.: 07905 9103-0
Fax-Nummer: 07905 5164
Internetseite: amtsgericht-langenburg.justiz-bw.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Langenburg?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben gehören:
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermitteln der Erben
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Eröffnen von Verfügungen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Erbes
- Vollstrecken von Testamenten
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Langenburg
Im Amtsgericht Langenburg werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Langenburg
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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