Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Lebach wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Lebach zugeteilt. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Lebach in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Lebach können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Lebach ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Lebach - Anschrift
Amtsgericht Lebach
Saarbrücker Straße 10
66822 Lebach
Tel.-Nr.: 06881 927-122
Fax-Nummer: 06881 927-140
Homepage: www.saarland.de/agleb/DE/home/home_node
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Lebach?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Verwahrung von Verfügungen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Lebach außerdem?
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Lebach
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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