Immer, wenn ein Verstorbener seinen Wohnsitz in der Messestadt Leipzig hatte, ist für Nachlassangelegenheiten auch das Nachlassgericht Leipzig zuständig. Zahlreiche Aufgaben, die das Nachlassgericht Leipzig übernimmt sind gebührenpflichtig. Hierzu gehört zum Beispiel das Erteilen eines Erbscheins oder die Annahme der Erbausstellungserklärung.
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Nachlassgericht Leipzig - Kontakt
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
Postanschrift:
Amtsgericht Leipzig
04174 Leipzig
Telefon: (+49) (0341) 4 94 00
Telefax: (+49) (0341) 4 94 06 00
Internet: www.justiz.sachsen.de/agl/
Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht Leipzig zu erfüllen?
- Das Eröffnen von Verfügungen von Todes wegen
- Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
- Erstellung von Erbscheinen und weiteren Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Nachlasses
- Verwahrung von Verfügungen für den Todesfall
Eröffnen von Verfügungen von Todes wegen am Nachlassgericht Leipzig
Das Eröffnen von Testamenten und Erbverträgen ist wohl die bekannteste Aufgabe am Nachlassgericht Leipzig. Möchte man die "Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen" beantragen, dann wird die Sterbeurkunde und - soweit vorhanden - eine Eheurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt. Darüber hinaus ist eine Liste aller möglichen Erben mitzubringen, da diese von der Testamentseröffnung in Kenntnis zu setzen sind.
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Erstellen von Erbscheinen durch das Nachlassgericht Leipzig
Wer einen Erbschein beantragen möchte, der benötigt wie bereits oben erwähnt die Sterbeurkunde des Verstorbenen sowie alle weiteren genannten Dokumente. Wichtig ist ebenfalls eine Liste der möglichen Erben.
Von allen Miterben sind die Meldeadresse und natürlich das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen zu belegen. Sofern es möglich ist, sollte die Person, die den Erbschein beantragen möchte, Vollmachten von allen Miterben vorlegen. Auf diese Weise kann das Erstellen des Erbscheins im Nachlassgericht Leipzig beschleunigt werden.
Nachlassgericht Leipzig: Die Sicherung und das Verwalten des Nachlasses
Natürlich haben die Mitarbeiter des Nachlassgerichts noch viele weitere Aufgaben, wie etwa die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses von Verstorbenen, deren Erben es erst noch zu finden gilt.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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