Nachlassgericht Lennestadt - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Lennestadt hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Lennestadt (ID: R2904). Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Lennestadt wenden. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Lennestadt ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Lennestadt - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Lennestadt
Kölner Straße 104
57368 Lennestadt

Postfach 30 60
57347 Lennestadt

Tel.: 02721 9242-0
Fax: 02721 9242-30
Homepage: www.ag-lennestadt.nrw.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Lennestadt?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Fälle, die im Nachlassgericht Lennestadt behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erbenermittlung
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erbscheinerteilung
  • Vollstreckung des Testaments
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Lennestadt

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Lennestadt Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Lennestadt

Mein Wohnort weicht von dem des Verstorbenen, der das Erbe hinterlässt ab. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Welches Gericht ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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