Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Leverkusen, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Leverkusen nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Leverkusen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Leverkusen. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Leverkusen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Leverkusen
Gerichtsstraße 9
51379 Leverkusen
Postfach
51367 Leverkusen
Telefon-Nr.: 02171 491-0
Fax: 02171 491-277
Webseite: www.ag-leverkusen.nrw.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Leverkusen?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Leverkusen
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Leverkusen fallen, sind zum Beispiel:
- Verfügungen im Todesfall
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnen von Verfügungen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Leverkusen
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Leverkusen - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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