Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn in Hessen. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn aufsuchen. Am Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Limburg a.d. Lahn ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - Anschrift
Amtsgericht Limburg
Walderdorffstraße 12
65549 Limburg a.d. Lahn
Telefon-Nr.: 06431 2908 - 0
Fax-Nummer: 06431 2908 - 200
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-limburg-a-d-lahn/amtsgericht-limburg-a-d-lahn
Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - alle Aufgabenbereiche
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Fälle, die im Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Ermittlung der Erben
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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