Das Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn in Hessen. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn aufsuchen. Am Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Limburg a.d. Lahn ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - Anschrift

Amtsgericht Limburg
Walderdorffstraße 12
65549 Limburg a.d. Lahn

Telefon-Nr.: 06431 2908 - 0
Fax-Nummer: 06431 2908 - 200
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-limburg-a-d-lahn/amtsgericht-limburg-a-d-lahn

Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - alle Aufgabenbereiche

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Fälle, die im Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Ermittlung der Erben
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Limburg a.d. Lahn

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Limburg a.d. Lahn zu kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Es kann kein für das Erbe zuständige Amtsgericht ermittelt werden, welches Nachlassgericht ist jetzt zuständig?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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