Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Luckenwalde hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Luckenwalde zugeteilt. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Luckenwalde wenden. Am Nachlassgericht Luckenwalde können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Luckenwalde. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Luckenwalde - Anschrift
Amtsgericht Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde
Tel.: 03371 6010
Fax-Nr.: 03371 601103
Webseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-luckenwalde/
Nachlassgericht Luckenwalde - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Luckenwalde zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinerteilung
- Nachlassverwaltung
- Erbenermittlung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Nachlasssicherung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Luckenwalde
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Luckenwalde So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Luckenwalde
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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