Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Ludwigsburg lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Ludwigsburg betreut werden. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Ludwigsburg hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Ludwigsburg. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Ludwigsburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
Telefon-Nr.: 07141 4987-99
Fax: 0800 66449281606
Website: amtsgericht-ludwigsburg.justiz-bw.de
Nachlassgericht Ludwigsburg - die Aufgaben im Überblick
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Ludwigsburg zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Ludwigsburg als Amtsgericht Ludwigsburg auf einen Blick:
- Nachlassverwaltung
- Ermittlung der Erben
- Verfügungen im Todesfall
- Sicherung des Erbes
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Ludwigsburg - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Ludwigsburg werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Ludwigsburg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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