Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim betreut werden. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim - Anschrift und Service
Amtsgericht Ludwigslust
Zweigstelle Parchim
Moltkeplatz 2
19370 Parchim
Tel.-Nr.: 03874 435-400
Fax-Nr.: 03874 435-420
Homepage: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-ludwigslust/
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim?
Das Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim:
- Sichern des Erbes
- Vollstreckung des Testaments
- Eröffnen von Verfügungen
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verwalten des Erbes
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ludwigslust Zweigstelle Parchim Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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