Nachlassgericht Lübbecke

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Lübbecke in diesem Bereich unterstellt sind. Das Nachlassgericht Lübbecke nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Lübbecke außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Funktionen
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Lübbecke (ID: R2106) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Lübbecke - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Lübbecke
Kaiserstraße 18
32312 Lübbecke

Postfach 1147
32310 Lübbecke

Telefon-Nr.: 05741 3451-0
Fax: 05741 3451-60
Internetseite: www.ag-luebbecke.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Lübbecke?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Lübbecke betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Lübbecke:

  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Erteilen von Erbscheinen
  • Erbenermittlung
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Amtsgericht Lübbecke - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Lübbecke

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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