Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Lübeck betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Lübeck. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Lübeck. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Lübeck weitergeleitet.
Nachlassgericht Lübeck - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Tel.-Nr.: 0451 371-0
Fax-Nummer: 0451 371-1523
Webseite: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGLuebeck/AGLuebeck_node
Nachlassgericht Lübeck - alle Aufgabenbereiche
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Fälle, die im Nachlassgericht Lübeck behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinausstellung
- Ermitteln der Erben
- Verwalten des Nachlasses
- Vollstreckung eines Testaments
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Lübeck
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Lübeck - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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