Nachlassgericht Lüneburg - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Lüneburg ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Lüneburg wenden. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Funktionen
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Lüneburg. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Lüneburg - Anschrift

Amtsgericht Lüneburg
Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg

Postfach 1340
21303 Lüneburg

Telefon-Nr.: 04131 2021
Fax-Nummer: 04131 202453
Internetseite: www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Lüneburg?

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Lüneburg betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Lüneburg fallen, sind zum Beispiel:

  • Sichern des Nachlasses
  • Erbscheinausstellung
  • Verwalten des Erbes
  • Ermittlung der Erben
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Vollstreckung eines Testaments
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Lüneburg

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Verfahren:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Lüneburg

Ich wohne nicht da, wo der Erblasser gewohnt hat. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wie bekommt man vom zuständigen Amtsgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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