Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Magdeburg in diesem Bezirk unterstellt sind. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Magdeburg hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Magdeburg zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Magdeburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Magdeburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Postanschrift:
39083 Magdeburg
Tel.: 0391 606-0
Fax-Nummer: 0391 606-6060
Website: www.ag-md.sachsen-anhalt.de
Nachlassgericht Magdeburg - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Magdeburg als Amtsgericht Magdeburg auf einen Blick:
- Erteilen von Erbscheinen
- Ermittlung der Erben
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
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Amtsgericht Magdeburg - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Magdeburg verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Magdeburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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