Nachlassgericht Mainz - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Mainz, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Mainz aufsuchen. Am Nachlassgericht Mainz können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Mainz verwaltet. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Mainz - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz

Kaiser-Friedrich-Straße 4
55116 Mainz (Nachtbriefkasten)

Tel.-Nr.: 06131 141-0
Fax-Nummer: 06131 141-6666
Internetseite: agmz.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Mainz - alle Aufgabenbereiche

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Mainz zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Mainz auf einen Blick:

  • Verwalten des Nachlasses
  • Ermittlung der Erben
  • Erbscheinausstellung
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Mainz - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Mainz

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Mainz erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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