Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Marbach wohnhaft waren, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Marbach in diesem Bereich unterstellt sind. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Marbach aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Marbach (Baden Württemberg) zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Marbach - Anschrift
Amtsgericht Marbach
Strohgasse 3
71672 Marbach am Neckar
Postfach 11 13
71666 Marbach am Neckar
Telefon-Nr.: 07144 8557-0
Fax: 07144 8557-60
Homepage: amtsgericht-marbach.justiz-bw.de
Nachlassgericht Marbach - die Aufgaben im Überblick
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Marbach betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Verwahrung von Verfügungen
- Ermittlung der Erben
- Erbscheinausstellung
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Nachlasssicherung
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Amtsgericht Marbach - zusätzliche Aufgaben
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Marbach
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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