Nachlassgericht Marburg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Marburg betreut, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Marburg aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Marburg außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Marburg zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Marburg - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Marburg
Universitätsstraße 48
35037 Marburg

Telefon-Nr.: 06421 290-0
Fax: 0611 32761 - 8158
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-marburg/amtsgericht-marburg

Nachlassgericht Marburg - alle Aufgabenbereiche

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Marburg:

  • Verfügungen im Todesfall
  • Verwalten des Nachlasses
  • Sichern des Nachlasses
  • Ermittlung der Erben
  • Vollstreckung eines Testaments
  • Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Marburg - zusätzliche Aufgaben

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Marburg. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Marburg

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Marburg für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Was muss bei einem Erbe passieren, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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