Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Marsberg wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Marsberg betreut werden. Das Nachlassgericht Marsberg nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Marsberg außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Marsberg verwaltet. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Marsberg - Anschrift und Service
Amtsgericht Marsberg
Hauptstraße 3
34431 Marsberg
Postfach 15 55
34421 Marsberg
Tel.-Nr.: 02992 9741-0
Fax: 02992 9741 41
Webseite: www.ag-marsberg.nrw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Marsberg?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Marsberg zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Sichern des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermitteln der Erben
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Marsberg außerdem?
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Marsberg - häufige Fragen
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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