Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Maulbronn in diesem Bezirk unterstellt sind. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Maulbronn wenden. Am Nachlassgericht Maulbronn können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Maulbronn. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Maulbronn weitergeleitet.
Nachlassgericht Maulbronn - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Maulbronn
Klosterstraße 1
75433 Maulbronn
Tel.-Nr.: 07043 9220-0
Fax: 07043 9220-50
Website: amtsgericht-maulbronn.justiz-bw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Maulbronn?
Das Nachlassgericht Maulbronn übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehören:
- Sichern des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Vollstrecken von Testamenten
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Amtsgericht Maulbronn - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Maulbronn
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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