Nachlassgericht Meißen - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Meißen wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Meißen zugeteilt. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Meißen aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Meißen zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Meißen verwaltet. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Meißen weitergeleitet.

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Nachlassgericht Meißen - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Meißen
Domplatz 3
1662 Meißen

Neumarkt 19
01662 Meißen

Tel.-Nr.: 03521 47020
Fax-Nummer: 03521 4702-700
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agmei

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Meißen?

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Vollstreckung des Testaments
  • Erbscheinausstellung
  • Nachlassverwaltung
  • Ermittlung der Erben
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Meißen

Im Amtsgericht Meißen werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Meißen - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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