Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Merseburg ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Merseburg nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Merseburg zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Merseburg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Merseburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Merseburg - Anschrift
Amtsgericht Merseburg
Geusaer Straße 88
6217 Merseburg
Postfach 1154
06201 Merseburg
Tel.: 03461 281-0
Fax-Nummer: 03461 281-185
Internetseite: ag-mer.sachsen-anhalt.de/amtsgericht-merseburg
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Merseburg?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Merseburg
Fälle, die im Nachlassgericht Merseburg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Testamentsvollstreckung
- Verwahrung von Verfügungen
- Nachlasssicherung
- Erbscheinausstellung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Merseburg - zusätzliche Aufgaben
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Merseburg
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.