Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Merzig Zweigstelle Wadern nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Merzig
Zweigstelle Wadern
Gerichtsstraße 7
66687 Wadern
Telefon-Nr.: 06871 9205-0
Fax: 06871 9205-20
Website: www.saarland.de/agmzg/DE/service/kontakt/kontakt_node
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern betreut. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erbscheinerteilung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Merzig Zweigstelle Wadern
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Merzig Zweigstelle Wadern
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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