Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Miesbach wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Miesbach verwaltet. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Miesbach. Am Nachlassgericht Miesbach können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Miesbach nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Miesbach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Miesbach
Rosenheimer Straße 16
83714 Miesbach
Postfach 3 01
83712 Miesbach
Tel.-Nr.: 08025 2809-0
Fax: 08025 2809-145
Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/miesbach/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Miesbach?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Miesbach auf einen Blick:
- Vollstreckung des Testaments
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Eröffnen von Verfügungen
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Amtsgericht Miesbach - weitere Aufgabenbereiche
Im Amtsgericht Miesbach werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Miesbach
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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