Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Minden wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Minden zugeteilt. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Minden aufsuchen. Am Nachlassgericht Minden können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Minden. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Minden - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Minden
Königswall 8
32423 Minden
Postfach 2060
32377 Minden
Telefon-Nr.: 0571 8886-0
Fax-Nummer: 0571 8886-248
Website: www.ag-minden.nrw.de
Nachlassgericht Minden - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Minden zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Minden:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Nachlasssicherung
- Vollstreckung eines Testaments
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Minden - zusätzliche Aufgaben
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Minden So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Minden
§ 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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