Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Moers wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Moers verwaltet. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Moers. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Moers (ID: R1305) zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Moers - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Moers
Haagstraße 7
47441 Moers
Postfach 10 11 40
47401 Moers
Tel.-Nr.: 02841 1806-0
Fax-Nr.: 02841 1806-3014
Website: www.ag-moers.nrw.de
Nachlassgericht Moers - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Moers
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Moers:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwaltung des Nachlasses
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Vollstrecken von Testamenten
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Amtsgericht Moers - zusätzliche Aufgaben
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Moers verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Moers
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Im Nachlassgericht Moers kann ein Antrag auf einen Erbschein gestellt werden, dieser Erbschein wird dann von der Nachlassabteilung ausgestellt und ausgehändigt. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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