Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Montabaur ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren.
Das Nachlassgericht Montabaur nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Montabaur ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Montabaur - die Aufgaben in der Übersicht

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Montabaur auf einen Blick:
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinerteilung
Nachlassgericht Montabaur - Anschrift und Service Nummern
Lieferanschrift | Postanschrift |
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Bahnhofstraße 47 56410 Montabau | Postfach 13 65 56403 Montabaur |
Kontakt
Tel.: 02602 151-0
Fax-Nr.: 02602 151-151
Website:
Amtsgericht Montabaur - weitere Aufgabenbereiche
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Montabaur
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
dejure.org: § 342 FamFG Begriffsbestimmung »
dejure.org: Gerichtsverfassungsgsetz § 23a »
dejure.org: § 344 FamFG Besondere örtliche Zuständigkeit »
Gesetze im Internet: BGB § 2247 Eigenhändiges Testament »
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