Nachlassgericht Müllheim - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Müllheim wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Müllheim verwaltet. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie sich an das Nachlassgericht Müllheim wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Müllheim, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Müllheim - Anschrift und Nummern

Amtsgericht Müllheim
Werderstraße 37
79379 Müllheim

Telefon-Nr.: 07631 7479-0
Fax-Nr.: 07631 7479-110
Internetseite: amtsgericht-muellheim.justiz-bw.de

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Müllheim?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Müllheim zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Müllheim fallen, sind zum Beispiel:

  • Ermitteln der Erben
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Verwalten des Erbes
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Vollstrecken von Testamenten
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Amtsgericht Müllheim - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:

  • Familiensachen
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Müllheim

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Wer ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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