Details zum Nachlassgericht München

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts München hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts München in Bayern. Das Nachlassgericht München nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht München können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts München, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht München - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

Tel.-Nr.: 089 5597-06
Fax-Nr.: 09621 96241-0310
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen

Nachlassgericht München - die Aufgaben in der Übersicht

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht München betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts München auf einen Blick:

  • Vollstrecken von Testamenten
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Verwalten des Nachlasses
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbscheinerteilung
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Amtsgericht München - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht München verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht München - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht München zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht