Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Neresheim, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Neresheim. Am Nachlassgericht Neresheim können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Neresheim. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Neresheim - Anschrift
Amtsgericht Neresheim
Hauptstraße 2
73450 Neresheim
Tel.: 07326 9618-0
Fax-Nr.: 07326 9618-25
Internetseite: amtsgericht-neresheim.justiz-bw.de
Nachlassgericht Neresheim - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Neresheim zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Neresheim als Amtsgericht Neresheim auf einen Blick:
- Erbscheinausstellung
- Ermittlung der Erben
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Neresheim außerdem?
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Neresheim - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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