Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Neumünster betreut werden. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Neumünster hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Neumünster. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Neumünster - Anschrift und Service
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
Telefon-Nr.: 04321 940-0
Fax: 04321 940299
Website: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGNeumuenster/AGNeumuenster
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Neumünster?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Neumünster zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Neumünster als Amtsgericht Neumünster auf einen Blick:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erbscheinerteilung
- Vollstreckung des Testaments
- Ermittlung der Erben
- Sichern des Erbes
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Neumünster
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Neumünster Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Neumünster
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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