Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Neunkirchen wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Neunkirchen hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Neunkirchen, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Neunkirchen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Neunkirchen
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
Tel.: 06821 106-01
Fax-Nr.: 06821 106-100
Homepage: www.saarland.de/agnk/DE/home/home_node
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Neunkirchen?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Neunkirchen betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Neunkirchen als Amtsgericht Neunkirchen auf einen Blick:
- Erteilung von Erbscheinen
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Nachlassverwaltung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Eröffnen von Verfügungen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermitteln der Erben
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Neunkirchen
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Neunkirchen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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