Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Neustadt an der Weinstraße ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgaben
  3. Häufige Fragen

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Neustadt
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße

Tel.: 06321 401-0
Fax: 06321 401-291
Internetseite: agnw.justiz.rlp.de

Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße - die Aufgaben in der Übersicht

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße:

  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Erbscheinerteilung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße - häufige Fragen

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Im Nachlassgericht Neustadt an der Weinstraße werden verschiedene Aufgaben im Nachlass geregelt, dazu gehört auch die Ausstellung eines Erbscheins. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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