Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Niebüll lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Niebüll betreut werden. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Niebüll wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Niebüll ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Niebüll - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1 a
25899 Niebüll
Telefon-Nr.: 04661 609-0
Fax-Nr.: 04661 609-251
Internetseite: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGNiebuell/AGNiebuell
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Niebüll?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Fälle, die im Nachlassgericht Niebüll behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Niebüll
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Niebüll - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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