Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Nienburg (Weser) ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Nienburg (Weser) nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Nienburg (Weser) zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Nienburg (Weser) (Niedersachsen) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Nienburg (Weser) weitergeleitet.
Nachlassgericht Nienburg (Weser) - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Nienburg
Berliner Ring 98
31582 Nienburg (Weser)
Postfach 11 12
31561 Nienburg (Weser)
Tel.-Nr.: 05021-6075-0
Fax: 05021-6075-100
Website: www.amtsgericht-nienburg.niedersachsen.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Nienburg (Weser)?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Hierzu gehören:
- Nachlasssicherung
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
- Erbenermittlung
- Erbscheinausstellung
- Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Nienburg (Weser)
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Nienburg (Weser)
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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