Nachlassgericht Norden

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Norden wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Norden verwaltet. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Norden in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Norden zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Norden nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Norden - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Norden
Norddeicher Straße 1
26506 Norden

Telefon-Nr.: 04931 180901
Fax: 04931 180970
Internetseite: www.amtsgericht-norden.niedersachsen.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Norden?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Hierzu gehören:

  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Erbenermittlung
  • Nachlassverwaltung
  • Erbscheinerteilung
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Norden - weitere Aufgabenbereiche

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Norden Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Nachlassgericht Norden - Fragen und Antworten

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.

Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wann wird einem Erben ein Erbschein erteilt?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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