Nachlassgericht Nordenham - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Nordenham, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Nordenham hinterlegen. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

In wenigen besonderen Fällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Nordenham. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Nordenham weitergeleitet.

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Nachlassgericht Nordenham - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Nordenham
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham

Tel.-Nr.: 04731 9460
Fax-Nummer: 04731 946-423
Website: www.amtsgericht-nordenham.niedersachsen.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Nordenham?

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Nordenham

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Nordenham als Amtsgericht Nordenham auf einen Blick:

  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Erbscheinerteilung
  • Ermittlung der Erben
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Nordenham

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Nordenham verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Nordenham

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Nordenham erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, falls das Amtsgericht als Nachlassgericht nicht festgestellt werden kann?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

In welchem Fall erteilt das Nachlassgericht einen Erbschein?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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