Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Oberkirch wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Oberkirch hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Oberkirch (Baden Württemberg) zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Oberkirch weitergeleitet.
Nachlassgericht Oberkirch - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Oberkirch
Hauptstraße 48
77704 Oberkirch
Telefon-Nr.: 07802 9375-0
Fax: 07802 9375-20
Homepage: amtsgericht-oberkirch.justiz-bw.de
Nachlassgericht Oberkirch - alle Aufgabenbereiche
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Oberkirch fallen, sind zum Beispiel:
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Vollstreckung des Testaments
- Sichern des Erbes
Jetzt kostenlos Informieren.
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Oberkirch
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Oberkirch verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Oberkirch - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.