Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Obernburg
Zweigstelle Miltenberg
Hauptstraße 29
63897 Miltenberg
Telefon-Nr.: 09371 943-0
Fax-Nr.: 09371 943-22
Webseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/obernburg-am-main/
Nachlassgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Testamentsvollstreckung
- Sichern des Erbes
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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