Das Nachlassgericht Obernburg am Main im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Obernburg am Main betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Obernburg am Main wenden. Erben können am Nachlassgericht Obernburg am Main zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Obernburg am Main (ID: D4105) zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Nachlassgericht Obernburg am Main - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Obernburg
Römerstraße 80
63785 Obernburg am Main

Telefon-Nr.: 06022 628-0
Fax-Nr.: 06022 628-222
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/obernburg-am-main/

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Obernburg am Main?

Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Obernburg am Main zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Obernburg am Main als Amtsgericht Obernburg am Main auf einen Blick:

  • Erteilung von Erbscheinen
  • Ermitteln der Erben
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Vollstreckung eines Testaments
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Amtsgericht Obernburg am Main - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Strafverfahren

Nachlassgericht Obernburg am Main - häufige Fragen

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Obernburg am Main kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

Was muss bei einem Erbe passieren?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Nachlassgericht