Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Oberndorf am Neckar betreut, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Oberndorf am Neckar wenden. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Oberndorf am Neckar außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Oberndorf am Neckar zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Oberndorf am Neckar - Anschrift
Amtsgericht Oberndorf
Mauserstraße 28 + 38
78727 Oberndorf am Neckar
Telefon: 07423/815-253
Fax: 07423/815-166
Internetseite: amtsgericht-oberndorf.justiz-bw.de
Nachlassgericht Oberndorf am Neckar - die Aufgaben in der Übersicht
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Oberndorf am Neckar
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Oberndorf am Neckar als Amtsgericht Oberndorf am Neckar auf einen Blick:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
- Erbenermittlung
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Amtsgericht Oberndorf am Neckar - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Oberndorf am Neckar - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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