Nachlassgericht Offenbach am Main - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Offenbach am Main in diesem Bezirk unterstellt sind. Das Nachlassgericht Offenbach am Main nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Offenbach am Main, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Offenbach am Main - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Offenbach
Kaiserstraße 16 - 18
63065 Offenbach am Main

Telefon-Nr.: 069 8057-0
Fax: 0611 32761 - 8307
Internetseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-darmstadt/amtsgericht-offenbach-am-main

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Offenbach am Main?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Hierzu gehören:

  • Ermittlung der Erben
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Erteilung von Erbscheinen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Offenbach am Main

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Strafverfahren
  • Zivilverfahren

Nachlassgericht Offenbach am Main - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.

Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.

Wer ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann das Nachlassgericht diesem nachkommen. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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