Für alle Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Oldenburg (Holstein), die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Oldenburg (Holstein). Erben können am Nachlassgericht Oldenburg (Holstein) außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Oldenburg (Holstein) ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Oldenburg (Holstein) - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Oldenburg
Göhler Straße 90
23758 Oldenburg (Holstein)
Telefon-Nr.: 04361 6240
Fax-Nr.: 04361 80576
Website: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGOldenburg/AGOldenburg
Nachlassgericht Oldenburg (Holstein) - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Oldenburg (Holstein) als Amtsgericht Oldenburg (Holstein) auf einen Blick:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwalten des Nachlasses
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Testamentsvollstreckung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Oldenburg (Holstein) außerdem?
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Oldenburg (Holstein) - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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