Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Oschersleben lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Oschersleben betreut werden. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Oschersleben aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Oschersleben außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Oschersleben zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Oschersleben - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Oschersleben
Gartenstraße 1
39387 Oschersleben (Bode)
Postfach 10 02 50
39382 Oschersleben (Bode)
Telefon-Nr.: 03949 9106
Fax-Nr.: 03949 910700
Website: ag-oc.sachsen-anhalt.de/amtsgericht
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Oschersleben?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Oschersleben als Amtsgericht Oschersleben auf einen Blick:
- Ermitteln der Erben
- Vollstrecken von Testamenten
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verwaltung des Nachlasses
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Oschersleben außerdem?
Das Amtsgericht Oschersleben verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Oschersleben - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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