Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Osnabrück in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Osnabrück in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Osnabrück. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Osnabrück - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Osnabrück
Kollegienwall 29 - 31
49074 Osnabrück
Telefon-Nr.: 0541 315-0
Fax-Nr.: 0541 315-6304
Homepage: www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Osnabrück?
Das Nachlassgericht Osnabrück übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Hierzu gehören:
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen im Todesfall
- Ermitteln der Erben
- Erteilen von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Amtsgericht Osnabrück - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Osnabrück
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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