Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Osterode am Harz, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Osterode am Harz aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Osterode am Harz verwaltet. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Osterode am Harz weitergeleitet.
Nachlassgericht Osterode am Harz - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Osterode am Harz
Amtshof 16, 20
37520 Osterode am Harz
Postfach 11 31
37501 Osterode am Harz
Telefon-Nr.: 05522 50020
Fax: 05522 500220
Webseite: www.amtsgericht-osterode.niedersachsen.de
Nachlassgericht Osterode am Harz - die Aufgaben im Überblick
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Osterode am Harz
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbenermittlung
- Vollstreckung des Testaments
- Sicherung des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Osterode am Harz - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Osterode am Harz
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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