Nachlassgericht Paderborn - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Paderborn hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Paderborn. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Paderborn in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Paderborn zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Paderborn zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Paderborn - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Paderborn
Am Bogen 2 - 4
33098 Paderborn

Nebenstelle:
Am Turnplatz 31
33098 Paderborn

Tel.: 05251 126-0
Fax-Nr.: 05251 126-360
Webseite: www.ag-paderborn.nrw.de

Postfach 11 49
33095 Paderborn

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Paderborn?

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Fälle, die im Nachlassgericht Paderborn behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erteilen von Erbscheinen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Paderborn

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Paderborn verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Grundbuchverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Paderborn

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn die Ermittlung des Nachlassgerichts erfolglos bleibt?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »

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