Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Pankow/Weißensee lebten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee verwaltet. Das Nachlassgericht Pankow/Weißensee nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Pankow/Weißensee können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Pankow/Weißensee . Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Pankow/Weißensee Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Pankow/Weißensee
Parkstraße 71
13086 Berlin
Tel.-Nr.: 030 90245-0
Fax-Nummer: 030 90245-400
Website: www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-pankow-weissensee/
Nachlassgericht Pankow/Weißensee die Aufgaben in der Übersicht
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Pankow/Weißensee betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Hierzu gehören:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sicherung des Erbes
- Ermitteln der Erben
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erbscheinausstellung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Pankow/Weißensee weitere Aufgabenfelder im Überblick
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Pankow/Weißensee verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Pankow/Weißensee
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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