Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Papenburg ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Papenburg aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Papenburg zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Papenburg nicht zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Papenburg - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Papenburg
Hauptkanal Links 28
26871 Papenburg
Tel.-Nr.: 04961 9240
Fax: 04961 924155
Homepage: www.amtsgericht-papenburg.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Papenburg?
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Papenburg gebührenpflichtig.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Papenburg als Amtsgericht Papenburg auf einen Blick:
- Verwahrung von Verfügungen
- Sichern des Erbes
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlassverwaltung
- Vollstreckung des Testaments
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Erteilen von Erbscheinen
- Erbenermittlung
Jetzt kostenlos Informieren.
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Papenburg
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Papenburg
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.